Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsschluss

1.1. Mit der Buchung einer vom Anbieter angebotenen Dienstleistung bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zu Stande mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Anbieters beim Kunden. Angebot und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

 

1.2. Der Abschluss eines Vertrages  ist grundsätzlich nur durch Erwachsene möglich. Jugendliche können ausnahmsweise nach vorheriger Absprache buchen, benötigen hierfür aber die Einwilligung ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.

 

2. Preis

2.1. Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung fällig. Wenn keine besondere Anzahlung vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 25 % des Gesamtpreises.

 

2.2. Die Restzahlung ist, soweit sich nicht aus den Bedingungen des Vertrages etwas anderes ergibt, bis 6 Wochen vor der Dienstleistung zu zahlen.

 

2.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages  im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Eintrittsgelder und Transferkosten in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf auswirkt, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Erbringung der Dienstleistung mehr als 4 Monate liegen.

 

3. Rücktritt, Storno und Umbuchung der Kunden

3.1. Im Falle des Rücktritts des Kunden vor Beginn der Dienstleistung kann der Anbieter eine Rücktrittspauschale verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Die Rücktrittspauschale berechnet sich wie folgt:

 

Rücktritt bis 6 Monate vor Beginn: 15% des Preises,

danach Rücktritt bis 45 Tage vor Beginn: 25% des Preises,

danach Rücktritt bis 35 Tage vor Beginn: 50% des Preises,

danach Rücktritt bis 22 Tage vor Beginn: 60% des Preises,

danach Rücktritt bis zum Tag vor Beginn: 80% des Preises,

ab dem Tag der geplanten Dienstleistung 90% des Preises.

 

Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, dem Anbieter  nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als nach der Rücktrittspauschale vorgesehen.

 

3.2. Der Kunde kann eine Ersatzperson für verhinderte Teilnehmer oder sich selbst benennen. Mehrkosten (z.B. höhere Eintrittspreise, Mehrkosten im Falle personalisierter Eintrittstickets etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Beschränkung der Haftung

Der Anbieter haftet nur für eigenes Verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn Leistungen Dritter an den Kunden oder andere Teilnehmer lediglich vermittelt werden.

 

5. Recht auf außerordentliche Kündigung

5.1. Sowohl dem Kunden als auch dem Anbieter bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung vorbehalten, wenn die jeweils andere Vertragspartei ihre Pflichten so gröblich verletzt, dass eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.

 

5.2 Dem Anbieter bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vorbehalten, wenn der Kunde sich mit den Zahlungen in Verzug befindet und trotz Aufforderung nicht leistet. Im Falle der Stornierung der Dienstleistung  durch den Anbieter in Folge des Zahlungsverzuges gelten die §§ 3.1 und 3.2 sinngemäß.

 

 

5.3 Der Anbieter ist ferner dann zur fristlosen Kündigung und zum Ausschluss des Kunden von der Dienstleistung  berechtigt, wenn der Kunde sich während der Dienstleistung für den Anbieter oder die anderen Teilnehmer unzumutbar beträgt. Dies gilt insbesondere bei der Besichtigung von Glaubensstätten (z.B. Kirchen, Synagogen, Moscheen) oder Gedächtnis- und Erinnerungsorten sowie Friedhöfen.